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Jetzt kostenfreies Angebot sichern und sparenHeil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn) |
Nicht erforderlich. |
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie |
- Erstattung für Zahnersatz erfolgt nur mit GKV-Leistung. - Für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate (inkl. Knochenaufbau)) wird 100% des Festzuschusses erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 50,-EUR pro Kalenderjahr erstattet. - Keine Erstattung bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. |
Gebührenordnung Zahn |
Auf Basis der für die Regelversorgung festgelegten Festzuschüsse. |
Summenbegrenzung (Zahn) |
Erstattung für Zahnersatz max. - 750,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 1.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 1.250,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht. |
Leistungen im Ausland (zusätzlich) |
Keine speziellen Auslandsleistungen. |
Beitragsvorsorge |
Keine Beitragsreduzierung im Alter. |
Weltgeltung (Krankheitskosten) |
Außereuropäisch bis zu 3 Monate Versicherungsschutz. Bei Transportunfähigkeit auch länger. |
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife |
Keine Option auf höherwertigen Schutz. |
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung |
Die besonderen Wartezeiten betragen für Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung und Zahnersatz 8 Monate. Sie entfallen bei Unfall. |
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert) |
Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt. |
Pauschalleistung (tariflich garantiert) |
Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen. |
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft) |
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
Versicherbarer Personenkreis |
GKV-Versicherte. |
Maximales Eintrittsalter |
Kein max. Eintrittsalter. |
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs |
Wechselrecht in höherwertige Tarife |
Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht. |
Mindestvertragsdauer |
Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. |
Maximale Vertragslaufzeit |
Keine max. Vertragslaufzeit. |
Kündigungstermin |
Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Versicherungsjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. |
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens |
Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 51. oder 66.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. |
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