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Continentale: StartZahn-S

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
Nicht erforderlich.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
- Erstattung für Zahnersatz erfolgt nur mit GKV-Leistung. - Für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate (inkl. Knochenaufbau)) wird 100% des Festzuschusses erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 50,-EUR pro Kalenderjahr erstattet. - Keine Erstattung bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung.
Gebührenordnung Zahn
Auf Basis der für die Regelversorgung festgelegten Festzuschüsse.
Summenbegrenzung (Zahn)
Erstattung für Zahnersatz max. - 750,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 1.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 1.250,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
Außereuropäisch bis zu 3 Monate Versicherungsschutz. Bei Transportunfähigkeit auch länger.
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
Keine Option auf höherwertigen Schutz.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
Die besonderen Wartezeiten betragen für Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung und Zahnersatz 8 Monate. Sie entfallen bei Unfall.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
GKV-Versicherte.
Maximales Eintrittsalter
Kein max. Eintrittsalter.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre.
Maximale Vertragslaufzeit
Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Versicherungsjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 51. oder 66.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

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