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Wird bei Zahnersatz empfohlen. |
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie |
- Kunststofffüllungen werden zu 100% erstattet, nur wenn die GKV leistet. - Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung wird zu 100% erstattet, wenn die GKV nichts leistet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (max. 6 Implantate pro Kiefer, inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet, zu 90% bei 5 Jahren Bonusheft. Erfolgt nur die Regelversorgung, werden 100% erstattet. Ohne GKV-Leistung werden fiktiv 40% als Leistung angerechnet. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 80,-EUR pro Kalenderjahr erstattet. - Erstattung für Zahnersatz, Prophylaxe und professioneller Zahnreinigung auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. Anrechnung von 40% fiktiver GKV-Leistung für Zahnersatz. |
Gebührenordnung Zahn |
Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. |
Summenbegrenzung (Zahn) |
Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Bei 2 bis 4 fehlenden, nicht ersetzten Zähnen oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen oder 3 bis 8 mit Zahnersatz versorgten oder ersetzten Zähnen, wenn der Zahnersatz älter als 10 Jahre ist max. - 500,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 750,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 1.500,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht. |
Leistungen im Ausland (zusätzlich) |
Keine speziellen Auslandsleistungen. |
Beitragsvorsorge |
Keine Beitragsreduzierung im Alter. |
Weltgeltung (Krankheitskosten) |
Außereuropäisch bis zu 3 Monate Versicherungsschutz. Bei Transportunfähigkeit auch länger. |
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife |
Keine Option auf höherwertigen Schutz. |
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung |
Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate. Die Wartezeit für Zahnbehandlung beträgt 3 Monate. Sie entfallen - bei Unfall - wenn innerhalb von 28 Tagen nach Antragstellung (Neuantrag) ein Attest auf Kosten des Antragstellers vorgelegt wird. |
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert) |
Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt. |
Pauschalleistung (tariflich garantiert) |
Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen. |
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft) |
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
Versicherbarer Personenkreis |
GKV-Versicherte. |
Maximales Eintrittsalter |
Kein max. Eintrittsalter. |
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs |
Wechselrecht in höherwertige Tarife |
Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht. |
Mindestvertragsdauer |
Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. |
Maximale Vertragslaufzeit |
Keine max. Vertragslaufzeit. |
Kündigungstermin |
Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Versicherungsjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. |
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens |
Der Tarif bildet Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind für Erwachsene nicht möglich. |
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