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Continentale: CEZK-U

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
Wird bei Zahnersatz empfohlen.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (max. 4 Implantate pro Kiefer, inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie)) wird zu max. 75% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Erfolgt nur die Regelversorgung, werden 100% erstattet. Ohne GKV-Leistung werden 40% fiktiv als Leistung angerechnet. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung werden 40% fiktiv als GKV-Leistung angerechnet.
Gebührenordnung Zahn
Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Summenbegrenzung (Zahn)
Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 1.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Bei 2 bis 4 fehlenden, nicht ersetzten Zähnen oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen oder 3 bis 8 mit Zahnersatz versorgten oder ersetzten Zähnen, wenn der Zahnersatz älter als 10 Jahre ist max. - 500,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 750,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 1.500,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
Außereuropäisch bis zu 3 Monate Versicherungsschutz. Bei Transportunfähigkeit auch länger.
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
Keine Option auf höherwertigen Schutz.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate. Sie entfallen - bei Unfall - wenn innerhalb von 28 Tagen nach Antragstellung (Neuantrag) ein Attest auf Kosten des Antragstellers vorgelegt wird.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
GKV-Versicherte.
Maximales Eintrittsalter
Kein max. Eintrittsalter.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre.
Maximale Vertragslaufzeit
Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Versicherungsjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
Der Tarif bildet Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind für Erwachsene nicht möglich.

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