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| Wird bei Zahnersatz empfohlen. |
| Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie |
| - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (max. 4 Implantate pro Kiefer, inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie)) wird zu max. 75% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Erfolgt nur die Regelversorgung, werden 100% erstattet. Ohne GKV-Leistung werden 40% fiktiv als Leistung angerechnet. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung werden 40% fiktiv als GKV-Leistung angerechnet. |
| Gebührenordnung Zahn |
| Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. |
| Summenbegrenzung (Zahn) |
| Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 1.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Bei 2 bis 4 fehlenden, nicht ersetzten Zähnen oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen oder 3 bis 8 mit Zahnersatz versorgten oder ersetzten Zähnen, wenn der Zahnersatz älter als 10 Jahre ist max. - 500,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 750,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 1.500,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht. |
| Leistungen im Ausland (zusätzlich) |
| Keine speziellen Auslandsleistungen. |
| Beitragsvorsorge |
| Keine Beitragsreduzierung im Alter. |
| Weltgeltung (Krankheitskosten) |
| Außereuropäisch bis zu 3 Monate Versicherungsschutz. Bei Transportunfähigkeit auch länger. |
| Optionsrecht auf höherwertigere Tarife |
| Keine Option auf höherwertigen Schutz. |
| Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung |
| Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate. Sie entfallen - bei Unfall - wenn innerhalb von 28 Tagen nach Antragstellung (Neuantrag) ein Attest auf Kosten des Antragstellers vorgelegt wird. |
| Beitragsrückerstattung (nicht garantiert) |
| Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt. |
| Pauschalleistung (tariflich garantiert) |
| Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen. |
| Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft) |
| Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
| Versicherbarer Personenkreis |
| GKV-Versicherte. |
| Maximales Eintrittsalter |
| Kein max. Eintrittsalter. |
| Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs |
| Wechselrecht in höherwertige Tarife |
| Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht. |
| Mindestvertragsdauer |
| Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. |
| Maximale Vertragslaufzeit |
| Keine max. Vertragslaufzeit. |
| Kündigungstermin |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Versicherungsjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. |
| Beitragssteigerung wegen Älterwerdens |
| Der Tarif bildet Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind für Erwachsene nicht möglich. |
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