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Jetzt kostenfreies Angebot sichern und sparenHeil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn) |
Nicht erforderlich. |
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie |
- Erstattung erfolgt auch ohne GKV-Leistung. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate (inkl. Knochenaufbau)) wird zu 80% zusammen mit der GKV-Leistung und anderer Tarife erstattet, zu 85% bei 10 Jahren Bonusheft. Erfolgt nur die Regelversorgung, werden 100% erstattet. - Inlays und Onlays werden zu 80% zusammen mit der GKV-Leistung und anderer Tarife erstattet. Erfolgt nur die Regelversorgung, werden 100% erstattet. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung wird die Erstattung um 30% gekürzt. |
Gebührenordnung Zahn |
Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. |
Summenbegrenzung (Zahn) |
Erstattung für Zahnersatz max. - 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.000,-EUR im 2.Versicherungsjahr - 1.500,-EUR im 3.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 4.Versicherungsjahr. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht. |
Leistungen im Ausland (zusätzlich) |
Keine speziellen Auslandsleistungen. |
Beitragsvorsorge |
Keine Beitragsreduzierung im Alter. |
Weltgeltung (Krankheitskosten) |
Versicherungsschutz auch außerhalb Europas für max. 3 Monate. |
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife |
Keine Option auf höherwertigen Schutz. |
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung |
Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate. Sie entfallen - für Ehegatten bzw. Lebenspartner einer mindestens seit 3 Monaten versicherten Person, wenn eine gleichartige Versicherung innerhalb 2 Monate nach Eheschließung bzw. Eintragung der Lebenspartnerschaft beantragt wird - wenn innerhalb von 21 Tagen nach Antragstellung (Neuantrag) ein Attest auf Kosten des Antragstellers vorgelegt wird. |
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert) |
Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt. |
Pauschalleistung (tariflich garantiert) |
Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen. |
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft) |
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
Versicherbarer Personenkreis |
GKV-Versicherte und Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge. |
Maximales Eintrittsalter |
Das max. Eintrittsalter beträgt 99 Jahre. |
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs |
Wechselrecht in höherwertige Tarife |
Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht. |
Mindestvertragsdauer |
Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. |
Maximale Vertragslaufzeit |
Keine max. Vertragslaufzeit. |
Kündigungstermin |
Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres. |
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens |
Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 20., 30., 40., 50., 60., 70., 80. oder 90.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. |
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