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Concordia: ZB, ZE

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
ZB, ZE: Nicht erforderlich.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
ZB+ZE: - Erstattung erfolgt auch ohne GKV-Leistung. - Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate (inkl. Knochenaufbau)) wird zu 40% zusammen mit der GKV-Leistung und anderer Tarife des Versicherers erstattet, zu 45% bei 10 Jahren Bonusheft. Erfolgt nur die Regelversorgung, werden 100% erstattet. - Inlays und Onlays werden zu 40% zusammen mit der GKV-Leistung und anderer Tarife des Versicherers erstattet. Erfolgt nur die Regelversorgung, werden 100% erstattet. - Kieferorthopädie wird bis zu 2.000,-EUR pro Kiefer erstattet, wenn die GKV nichts leistet. Wenn die GKV leistet, werden 80% der Restkosten bis zu 600,-EUR pro Kiefer erstattet. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 150,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren erstattet. - Schmerzausschaltung durch Narkose wird bei gleichzeitiger Entfernung von mehr als zwei Weisheitszähnen zu 100%, max. 500,-EUR erstattet. - Bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung wird die Erstattung um 30% gekürzt.
Gebührenordnung Zahn
ZB, ZE: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Summenbegrenzung (Zahn)
ZB: Erstattung für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie max. - 250,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 500,-EUR im 2.Versicherungsjahr - 1.000,-EUR im 3.Versicherungsjahr - 1.500,-EUR im 4.Versicherungsjahr. ZE: Erstattung für Zahnersatz max. - 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.000,-EUR im 2.Versicherungsjahr - 1.500,-EUR im 3.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 4.Versicherungsjahr. ZB, ZE: Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
ZB, ZE: Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
ZB, ZE: Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
ZB, ZE: Versicherungsschutz auch außerhalb Europas für max. 3 Monate.
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
ZB, ZE: Keine Option auf höherwertigen Schutz.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
ZB, ZE: Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate. Sie entfallen - für Ehegatten bzw. Lebenspartner einer mindestens seit 3 Monaten versicherten Person, wenn eine gleichartige Versicherung innerhalb 2 Monate nach Eheschließung bzw. Eintragung der Lebenspartnerschaft beantragt wird - wenn innerhalb von 21 Tagen nach Antragstellung (Neuantrag) ein Attest auf Kosten des Antragstellers vorgelegt wird.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
ZB, ZE: Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
ZB, ZE: Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
ZB, ZE: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
ZB: GKV-Versicherte oder Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge die in Tarif AZ Zahn, ZE oder ZT versichert sind. ZE: GKV-Versicherte und Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge.
Maximales Eintrittsalter
ZB, ZE: Das max. Eintrittsalter beträgt 99 Jahre.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
ZB, ZE: Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
ZB, ZE: Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Maximale Vertragslaufzeit
ZB, ZE: Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
ZB, ZE: Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
ZB, ZE: Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 20., 30., 40., 50., 60., 70., 80. oder 90.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

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