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Barmenia: Mehr Zahnvorsorge (ZAHNV)

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
Wird bei Kieferorthopädie empfohlen.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet. - Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 100%, max. 2.000,-EUR für die gesamte Versicherungsdauer erstattet. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze. - Material- und Laborkosten werden erstattet. - Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zu 100% erstattet. - Erstattung auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung.
Gebührenordnung Zahn
Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Summenbegrenzung (Zahn)
Erstattung für Zahnbehandlung max. - 150,-EUR im 1.Kalenderjahr - 300,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr. Die Summenbegrenzung gilt nicht für Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung. Erstattung für Kieferorthopädie max. - 150,-EUR im 1.Kalenderjahr - 300,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
Versicherungsschutz auch außerhalb Europas für max. 1 Monat Auslandsaufenthalt. Wenn die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung des Gesundheitszustandes antreten kann, Versicherungsschutz auch über 1 Monat hinaus.
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
Keine Option auf höherwertigen Schutz.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
Die besonderen Wartezeiten entfallen.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
GKV-Versicherte und Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge.
Maximales Eintrittsalter
Kein max. Eintrittsalter.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate.
Maximale Vertragslaufzeit
Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
Tägliche Kündigung durch den Versicherungsnehmer unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des auf die Vollendung des 21.Lebensjahres folgenden Monats ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

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