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Allianz: ZP02, ZF02

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
ZP02: Wird bei Zahnersatz und Inlays empfohlen. ZF02: Nicht erforderlich.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
ZP02+ZF02: - Erstattung erfolgt auch ohne GKV-Leistung. - Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung) wird zu 100% erstattet, nur wenn die GKV leistet. Wurzelbehandlung wird zu 100% erstattet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Inlays, Onlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Erfolgt nur die Regelversorgung, werden 100% erstattet. Ohne GKV-Leistung werden fiktiv 40% als Leistung angerechnet. - Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 60,-EUR pro Kalenderjahr erstattet. - Erstattung für Zahnersatz auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. Anrechnung von 40% fiktiver GKV-Leistung.
Gebührenordnung Zahn
ZP02, ZF02: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Summenbegrenzung (Zahn)
ZP02: Erstattung für Zahnersatz max. - 400,-EUR im 1.-12.Monat - 800,-EUR im 1.-24.Monat - 1.200,-EUR im 1.-36.Monat - 1.600,-EUR im 1.-48.Monat. ZF02: Erstattung für Zahnbehandlung max. - 300,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. ZP02, ZF02: Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
ZP02, ZF02: Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
ZP02, ZF02: Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
ZP02, ZF02: Versicherungsschutz auch außerhalb Europas für max. 2 Monate. Bei längeren Aufenthalten kann der Versicherungsschutz durch besondere Vereinbarungen gewährt werden. Weitere 2 Monate, wenn die Rückreise nicht ohne Gefährdung des Gesundheitszustandes angetreten werden kann.
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
ZP02, ZF02: Keine Option auf höherwertigen Schutz.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
ZP02: Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate. Sie entfallen - wenn innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung (Neuantrag) ein Attest auf Kosten des Antragstellers vorgelegt wird. ZF02: Die besonderen Wartezeiten entfallen.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
ZP02, ZF02: Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
ZP02, ZF02: Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
ZP02, ZF02: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
ZP02, ZF02: GKV-Versicherte mit ständigem Wohnsitz in Deutschland.
Maximales Eintrittsalter
ZP02, ZF02: Das max. Eintrittsalter beträgt 64 Jahre.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
ZP02, ZF02: Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
ZP02, ZF02: Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre.
Maximale Vertragslaufzeit
ZP02, ZF02: Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
ZP02, ZF02: Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
ZP02: Der Tarif bildet Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind für Erwachsene nicht möglich. ZF02: Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des auf die Vollendung des 21.Lebensjahres folgenden Monats ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

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