Die besten Tarife im Vergleich!

Sparen Sie bei einem Vergleich bis zu 80% bei 100% Leistung!

Jetzt kostenfreies Angebot sichern und sparen

Allianz: ZB02, ZF02

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
ZB02: Wird bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie empfohlen. ZF02: Nicht erforderlich.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
ZB02+ZF02: - Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung) wird zu 100% erstattet, nur wenn die GKV leistet. Wurzelbehandlung wird zu 100% erstattet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Inlays, Onlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 90% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Erfolgt nur die Regelversorgung, werden 100% erstattet. Ohne GKV-Leistung werden fiktiv 40% als Leistung angerechnet. - Kieferorthopädie wird bis zum 21.Lebensjahr zu 90% nach GKV-Leistung erstattet. Ohne GKV-Leistung werden 90%, max. 2.000,-EUR pro Versicherungsfall, erstattet. - Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 60,-EUR pro Kalenderjahr erstattet. Fissurenversiegelung wird bis zum 21.Lebensjahr zu 100% erstattet. - Erstattung auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. Bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung werden bei Zahnersatz 40% fiktiv als GKV-Leistung angerechnet.
Gebührenordnung Zahn
ZB02, ZF02: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Summenbegrenzung (Zahn)
ZB02: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 500,-EUR im 1.-12.Monat - 1.000,-EUR im 1.-24.Monat - 1.500,-EUR im 1.-36.Monat - 2.000,-EUR im 1.-48.Monat. ZF02: Erstattung für Zahnbehandlung max. - 300,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. ZB02, ZF02: Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
ZB02, ZF02: Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
ZB02, ZF02: Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
ZB02, ZF02: Versicherungsschutz auch außerhalb Europas für max. 2 Monate. Bei längeren Aufenthalten kann der Versicherungsschutz durch besondere Vereinbarungen gewährt werden. Weitere 2 Monate, wenn die Rückreise nicht ohne Gefährdung des Gesundheitszustandes angetreten werden kann.
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
ZB02, ZF02: Keine Option auf höherwertigen Schutz.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
ZB02: Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate. Sie entfallen - wenn innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung (Neuantrag) ein Attest auf Kosten des Antragstellers vorgelegt wird. ZF02: Die besonderen Wartezeiten entfallen.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
ZB02, ZF02: Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
ZB02, ZF02: Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
ZB02, ZF02: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
ZB02, ZF02: GKV-Versicherte mit ständigem Wohnsitz in Deutschland.
Maximales Eintrittsalter
ZB02, ZF02: Das max. Eintrittsalter beträgt 64 Jahre.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
ZB02, ZF02: Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
ZB02, ZF02: Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre.
Maximale Vertragslaufzeit
ZB02, ZF02: Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
ZB02, ZF02: Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
ZB02: Der Tarif bildet Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind für Erwachsene nicht möglich. ZF02: Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des auf die Vollendung des 21.Lebensjahres folgenden Monats ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

Die besten Tarife im Vergleich!

Sparen Sie bei einem Vergleich bis zu 80% bei 100% Leistung!

Jetzt kostenfreies Angebot sichern und sparen!

In wenigen Schritten zu Ihrer Absicherung!