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Jetzt kostenfreies Angebot sichern und sparenHeil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn) |
ZB02: Wird bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie empfohlen. ZF02: Nicht erforderlich. |
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie |
ZB02+ZF02: - Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung) wird zu 100% erstattet, nur wenn die GKV leistet. Wurzelbehandlung wird zu 100% erstattet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Inlays, Onlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 90% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Erfolgt nur die Regelversorgung, werden 100% erstattet. Ohne GKV-Leistung werden fiktiv 40% als Leistung angerechnet. - Kieferorthopädie wird bis zum 21.Lebensjahr zu 90% nach GKV-Leistung erstattet. Ohne GKV-Leistung werden 90%, max. 2.000,-EUR pro Versicherungsfall, erstattet. - Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 60,-EUR pro Kalenderjahr erstattet. Fissurenversiegelung wird bis zum 21.Lebensjahr zu 100% erstattet. - Erstattung auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. Bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung werden bei Zahnersatz 40% fiktiv als GKV-Leistung angerechnet. |
Gebührenordnung Zahn |
ZB02, ZF02: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. |
Summenbegrenzung (Zahn) |
ZB02: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 500,-EUR im 1.-12.Monat - 1.000,-EUR im 1.-24.Monat - 1.500,-EUR im 1.-36.Monat - 2.000,-EUR im 1.-48.Monat. ZF02: Erstattung für Zahnbehandlung max. - 300,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. ZB02, ZF02: Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht. |
Leistungen im Ausland (zusätzlich) |
ZB02, ZF02: Keine speziellen Auslandsleistungen. |
Beitragsvorsorge |
ZB02, ZF02: Keine Beitragsreduzierung im Alter. |
Weltgeltung (Krankheitskosten) |
ZB02, ZF02: Versicherungsschutz auch außerhalb Europas für max. 2 Monate. Bei längeren Aufenthalten kann der Versicherungsschutz durch besondere Vereinbarungen gewährt werden. Weitere 2 Monate, wenn die Rückreise nicht ohne Gefährdung des Gesundheitszustandes angetreten werden kann. |
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife |
ZB02, ZF02: Keine Option auf höherwertigen Schutz. |
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung |
ZB02: Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate. Sie entfallen - wenn innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung (Neuantrag) ein Attest auf Kosten des Antragstellers vorgelegt wird. ZF02: Die besonderen Wartezeiten entfallen. |
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert) |
ZB02, ZF02: Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt. |
Pauschalleistung (tariflich garantiert) |
ZB02, ZF02: Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen. |
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft) |
ZB02, ZF02: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
Versicherbarer Personenkreis |
ZB02, ZF02: GKV-Versicherte mit ständigem Wohnsitz in Deutschland. |
Maximales Eintrittsalter |
ZB02, ZF02: Das max. Eintrittsalter beträgt 64 Jahre. |
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs |
Wechselrecht in höherwertige Tarife |
ZB02, ZF02: Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht. |
Mindestvertragsdauer |
ZB02, ZF02: Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. |
Maximale Vertragslaufzeit |
ZB02, ZF02: Keine max. Vertragslaufzeit. |
Kündigungstermin |
ZB02, ZF02: Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres. |
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens |
ZB02: Der Tarif bildet Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind für Erwachsene nicht möglich. ZF02: Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des auf die Vollendung des 21.Lebensjahres folgenden Monats ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. |
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