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Jetzt kostenfreies Angebot sichern und sparenHeil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn) |
Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen. |
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie |
- Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 75% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Ohne GKV-Leistung wird für Parodontosebehandlung 35% erstattet. Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Erfolgt nur die Regelversorgung werden 100% erstattet. - Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 75% erstattet, wenn die GKV nichts leistet. Wenn die GKV leistet, werden 75% der Restkosten erstattet. Die Erstattung beträgt max. 2.000,-EUR pro Versicherungsfall. Ab dem vollendeten 21.Lebensjahr 75% Erstattung inkl. GKV-Leistung bei Unfall und schweren Krankheiten. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 100,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet. - Schmerzausschaltung durch Akupunktur wird zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Erstattung auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. |
Gebührenordnung Zahn |
Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. |
Summenbegrenzung (Zahn) |
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 800,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 3.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht. |
Leistungen im Ausland (zusätzlich) |
Keine speziellen Auslandsleistungen. |
Beitragsvorsorge |
Keine Beitragsreduzierung im Alter. |
Weltgeltung (Krankheitskosten) |
Versicherungsschutz auch außerhalb Europas für max. 2 Monate. Bei längeren Aufenthalten kann der Versicherungsschutz durch besondere Vereinbarungen gewährt werden. Weitere 2 Monate, wenn die Rückreise nicht ohne Gefährdung des Gesundheitszustandes angetreten werden kann. |
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife |
Keine Option auf höherwertigen Schutz. |
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung |
Die besonderen Wartezeiten entfallen. |
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert) |
Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt. |
Pauschalleistung (tariflich garantiert) |
Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen. |
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft) |
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
Versicherbarer Personenkreis |
GKV-Versicherte mit ständigem Wohnsitz in Deutschland. |
Maximales Eintrittsalter |
Das max. Eintrittsalter beträgt 64 Jahre. |
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs |
Wechselrecht in höherwertige Tarife |
Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht. |
Mindestvertragsdauer |
Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. |
Maximale Vertragslaufzeit |
Keine max. Vertragslaufzeit. |
Kündigungstermin |
Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres. |
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens |
Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des auf die Vollendung des 21., 41., 46., 51., 56. oder 61.Lebensjahres folgenden Monats ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. |
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