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Advigon: privat ambulant - zahngesundheit spezial (AZB2), privat ambulant - zahnersatz plus (AZE1)

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
privat ambulant - zahngesundheit spezial (AZB2): Nicht erforderlich. privat ambulant - zahnersatz plus (AZE1): Eine Kopie des Heil- und Kostenplans an die GKV ist einzureichen. Die Vorlage eines Heil- und Kostenplans für Zahnersatz wird empfohlen.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
privat ambulant - zahnersatz plus (AZE1)+privat ambulant - zahngesundheit spezial (AZB2): - Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung) wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. - Wurzelbehandlung wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet, wenn die GKV leistet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie (bei mindestens 5 Zähnen)) wird zu 30%, zu 35% bei 5 Jahren und zu 40% bei 10 Jahren Bonusheft, max. 80% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Erfolgt nur die Regelversorgung, werden 100% erstattet. - Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr einmalig zu 80% bis max. 600,-EUR pro Kiefer erstattet, wenn die GKV leistet. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 200,-EUR pro Kalenderjahr, max. 80,-EUR pro Behandlung erstattet. - Erstattung für Zahnbehandlung, Wurzelbehandlung, Kieferorthopädie und professionelle Zahnreinigung auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. Anrechnung der Leistung, die bei einem Zahnarzt mit Kassenzulassung erbracht worden wäre. - Bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung werden bei Zahnersatz 40% fiktiv und bei Inlays und Implantaten 20% fiktiv als GKV-Leistung angerechnet.
Gebührenordnung Zahn
privat ambulant - zahnersatz plus (AZE1), privat ambulant - zahngesundheit spezial (AZB2): Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Summenbegrenzung (Zahn)
privat ambulant - zahngesundheit spezial (AZB2): Erstattung für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie max. - 200,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 400,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 600,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 800,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr - 1.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr. privat ambulant - zahnersatz plus (AZE1): Erstattung für Zahnersatz max. - 200,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 400,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 600,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 800,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr - 1.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
privat ambulant - zahnersatz plus (AZE1), privat ambulant - zahngesundheit spezial (AZB2): Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
privat ambulant - zahnersatz plus (AZE1), privat ambulant - zahngesundheit spezial (AZB2): Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
privat ambulant - zahnersatz plus (AZE1), privat ambulant - zahngesundheit spezial (AZB2): Versicherungsschutz besteht in Deutschland. Im Ausland erbrachte Zahnleistungen werden nur im Notfall erstattet oder nach vorheriger Zusage aufgrund eines Heil- und Kostenplans.
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
privat ambulant - zahnersatz plus (AZE1), privat ambulant - zahngesundheit spezial (AZB2): Keine Option auf höherwertigen Schutz.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
privat ambulant - zahngesundheit spezial (AZB2): Die besonderen Wartezeiten betragen für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie 8 Monate. Sie entfallen - bei Zahnbehandlung bei Unfall - bei Prophylaxe. privat ambulant - zahnersatz plus (AZE1): Die besonderen Wartezeiten betragen für Zahnersatz 8 Monate. Sie entfallen bei Unfall.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
privat ambulant - zahnersatz plus (AZE1), privat ambulant - zahngesundheit spezial (AZB2): Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
privat ambulant - zahnersatz plus (AZE1), privat ambulant - zahngesundheit spezial (AZB2): Der Tarif sieht 11 Schadenfreiheitsklassen vor: SF0 bis SF5 --> 100% des Tarifgrundbeitrags SF6 --> 95% des Tarifgrundbeitrags SF7 --> 90% des Tarifgrundbeitrags SF8 --> 85% des Tarifgrundbeitrags SF9 --> 80% des Tarifgrundbeitrags SF10--> 75% des Tarifgrundbeitrags Der zu einer Schadenfreiheitsklasse gehörige Beitragssatz wird angewendet auf den entsprechenden Tarifbeitrag. Zum Versicherungsbeginn erfolgt die Einstufung in die Klasse SF5. Der Vertrag wird jeweils zum 1. Januar des Folgejahres in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft, wenn die Versicherung zum 30. September des laufenden Versicherungsjahres bestand und seit dem 1. Oktober des davor liegenden Jahres keine Leistung aus dem Tarif gezahlt wurde. Wurden in diesem Zeitraum Leistungen gezahlt, so erfolgt eine Rückstufung um 4 Schadenfreiheitsklassen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
privat ambulant - zahnersatz plus (AZE1), privat ambulant - zahngesundheit spezial (AZB2): Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
privat ambulant - zahnersatz plus (AZE1), privat ambulant - zahngesundheit spezial (AZB2): GKV-Versicherte.
Maximales Eintrittsalter
privat ambulant - zahnersatz plus (AZE1), privat ambulant - zahngesundheit spezial (AZB2): Kein max. Eintrittsalter.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
privat ambulant - zahnersatz plus (AZE1), privat ambulant - zahngesundheit spezial (AZB2): Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
privat ambulant - zahnersatz plus (AZE1), privat ambulant - zahngesundheit spezial (AZB2): Die Mindestvertragsdauer beträgt 1 Jahr.
Maximale Vertragslaufzeit
privat ambulant - zahnersatz plus (AZE1), privat ambulant - zahngesundheit spezial (AZB2): Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
privat ambulant - zahnersatz plus (AZE1), privat ambulant - zahngesundheit spezial (AZB2): Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
privat ambulant - zahnersatz plus (AZE1), privat ambulant - zahngesundheit spezial (AZB2): Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich.

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