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AXA: DENT Premium-U

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
Nicht erforderlich.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
- Erstattung erfolgt auch ohne GKV-Leistung. - Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 85% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet, zu 90% bei 5 Jahren Bonusheft. Erfolgt nur die Regelversorgung, werden 100% erstattet. - Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 90% erstattet, wenn die GKV nichts leistet. Wenn die GKV leistet, werden über die gesamte laufzeit des Vertrages 90%, max. 1.000,-EUR erstattet. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 120,-EUR pro Kalenderjahr erstattet. - Schmerzausschaltung durch Akupunktur und Narkose wird zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung werden bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie 40% fiktiv als GKV-Leistung angerechnet.
Gebührenordnung Zahn
Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Summenbegrenzung (Zahn)
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.500,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Bei 1 bis 3 fehlenden, nicht ersetzten Zähnen max. - 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr - 2.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr - 3.750,-EUR im 1.-7.Versicherungsjahr - 4.500,-EUR im 1.-8.Versicherungsjahr. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
Versicherungsschutz bei Aufenthalten in der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Versicherungsschutz bei vorübergehenden Aufenthalten außerhalb der EU und des EWR: - max. 6 Monate, wenn Versicherungsschutz seit mindestens 12 Monaten besteht - max. 6 Wochen, wenn Versicherungsschutz weniger als 12 Monate besteht. Voraussetzung ist, dass eine Korrespondenzanschrift in Deutschland und eine deutsche Bankverbindung vorhanden ist.
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
Keine Option auf höherwertigen Schutz.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
Die besonderen Wartezeiten betragen für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie 6 Monate. Sie entfallen bei Unfall.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
GKV-Versicherte und Personen, die Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, für die keine anderen privaten Versicherungen mit Leistungsanspruch für Zahnersatz bestehen.
Maximales Eintrittsalter
Kein max. Eintrittsalter.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre.
Maximale Vertragslaufzeit
Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 21., 41., 46., 51., 56., 61. oder 81.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

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