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| DENT, DENT Inlay, DENT Smile: Nicht erforderlich. |
| Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie |
| DENT+DENT Inlay+DENT Smile: - Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu max. 50% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 100% des Festzuschusses erstattet. - Inlays werden zusammen mit der GKV-Leistung zu 50%, max. 500,-EUR pro Kalenderjahr erstattet. - Kieferorthopädie wird bis zum 18.Lebensjahr zu 50%, max. 500,-EUR pro Versicherungsfall, erstattet, wenn die GKV nichts leistet. Keine Erstattung, wenn die GKV leistet. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 50%, max. 80,-EUR pro Kalenderjahr erstattet. - Keine Erstattung bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. |
| Gebührenordnung Zahn |
| DENT: Auf Basis der für die Regelversorgung festgelegten Festzuschüsse. DENT Inlay, DENT Smile: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. |
| Summenbegrenzung (Zahn) |
| DENT: Erstattung für Zahnersatz max. - 300,-EUR im 1.-12.Monat - 600,-EUR im 1.-24.Monat - 900,-EUR im 1.-36.Monat - 1.200,-EUR im 1.-48.Monat. DENT Smile: Erstattung für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie max. - 300,-EUR im 1.-12.Monat - 600,-EUR im 1.-24.Monat - 900,-EUR im 1.-36.Monat - 1.200,-EUR im 1.-48.Monat. DENT Inlay: Erstattung für Inlays und Prophylaxe max. - 300,-EUR im 1.-12.Monat - 600,-EUR im 1.-24.Monat - 900,-EUR im 1.-36.Monat - 1.200,-EUR im 1.-48.Monat DENT, DENT Inlay, DENT Smile: Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht. |
| Leistungen im Ausland (zusätzlich) |
| DENT, DENT Inlay, DENT Smile: Keine speziellen Auslandsleistungen. |
| Beitragsvorsorge |
| DENT, DENT Inlay, DENT Smile: Keine Beitragsreduzierung im Alter. |
| Weltgeltung (Krankheitskosten) |
| DENT, DENT Inlay, DENT Smile: Weltweiter Versicherungsschutz bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt (wenn keine Wohnsitzverlegung vorliegt). |
| Optionsrecht auf höherwertigere Tarife |
| DENT, DENT Inlay, DENT Smile: Keine Option auf höherwertigen Schutz. |
| Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung |
| DENT, DENT Inlay, DENT Smile: Die besonderen Wartezeiten entfallen. |
| Beitragsrückerstattung (nicht garantiert) |
| DENT, DENT Inlay, DENT Smile: Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt. |
| Pauschalleistung (tariflich garantiert) |
| DENT, DENT Inlay, DENT Smile: Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen. |
| Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft) |
| DENT, DENT Inlay, DENT Smile: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
| Versicherbarer Personenkreis |
| DENT: GKV-Versicherte, für die keine anderen privaten Versicherungen mit Leistungsanspruch für Zahnersatz bestehen. DENT Inlay, DENT Smile: Personen, die in Tarif DENT versichert sind. |
| Maximales Eintrittsalter |
| DENT, DENT Inlay, DENT Smile: Kein max. Eintrittsalter. |
| Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs |
| Wechselrecht in höherwertige Tarife |
| DENT, DENT Inlay, DENT Smile: Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht. |
| Mindestvertragsdauer |
| DENT, DENT Inlay, DENT Smile: Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. |
| Maximale Vertragslaufzeit |
| DENT, DENT Inlay, DENT Smile: Keine max. Vertragslaufzeit. |
| Kündigungstermin |
| DENT, DENT Inlay, DENT Smile: Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines jeden Kalendermonats unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. |
| Beitragssteigerung wegen Älterwerdens |
| DENT, DENT Inlay, DENT Smile: Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. DENT: Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 21., 41., 61. bzw. 81.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. DENT Inlay, DENT Smile: Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 21., 41., 46., 51., 56., 61. oder 81.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. |
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