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| Wird bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen. |
| Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie |
| Erstattung erfolgt auch ohne GKV-Leistung. Die Leistung beträgt max. 90% zusammen mit der GKV-Leistung. - Kunststofffüllungen werden zu 50% erstattet. - Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung wird zu 50% erstattet, wenn die GKV nichts leistet. - Knochenaufbau wird bei Parodontosebehandlung und bei Implantaten zu 50% des Rechnungsbetrages erstattet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate, Inlays, Onlays, Funktionsanalyse) wird zu 50% des Rechnungsbetrages erstattet. - Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet, wenn die GKV nichts leistet. Keine Erstattung, wenn die GKV leistet. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe (Fluoridierung) wird zu 50% erstattet. - Professionelle Zahnreinigung wird ab dem vollendeten 18.Lebensjahr zu 50% erstattet. Keine Erstattung bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. |
| Gebührenordnung Zahn |
| Auch über die Höchstsätze der GOZ hinaus. |
| Summenbegrenzung (Zahn) |
| Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 310,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 620,-EUR im 2.Versicherungsjahr. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht. |
| Leistungen im Ausland (zusätzlich) |
| Keine speziellen Auslandsleistungen. |
| Beitragsvorsorge |
| Keine Beitragsreduzierung im Alter. |
| Weltgeltung (Krankheitskosten) |
| Außereuropäisch bis zu 3 Monate Versicherungsschutz. Bei Transportunfähigkeit auch länger. |
| Optionsrecht auf höherwertigere Tarife |
| Keine Option auf höherwertigen Schutz. |
| Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung |
| Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate und für Zahnbehandlung 3 Monate. Sie entfallen - wenn innerhalb von 2 Wochen nach Antragstellung (Neuantrag) ein Attest auf Kosten des Antragstellers vorgelegt wird. |
| Beitragsrückerstattung (nicht garantiert) |
| Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt. |
| Pauschalleistung (tariflich garantiert) |
| Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen. |
| Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft) |
| Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
| Versicherbarer Personenkreis |
| GKV-Versicherte und Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge. |
| Maximales Eintrittsalter |
| Kein max. Eintrittsalter. |
| Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs |
| Wechselrecht in höherwertige Tarife |
| Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht. |
| Mindestvertragsdauer |
| Die Mindestvertragsdauer beträgt 24 Monate. |
| Maximale Vertragslaufzeit |
| Keine max. Vertragslaufzeit. |
| Kündigungstermin |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres. |
| Beitragssteigerung wegen Älterwerdens |
| Der Tarif bildet Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind für Erwachsene nicht möglich. |
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