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ARAG: Z50/90

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
Wird bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
Erstattung erfolgt auch ohne GKV-Leistung. Die Leistung beträgt max. 90% zusammen mit der GKV-Leistung. - Kunststofffüllungen werden zu 50% erstattet. - Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung wird zu 50% erstattet, wenn die GKV nichts leistet. - Knochenaufbau wird bei Parodontosebehandlung und bei Implantaten zu 50% des Rechnungsbetrages erstattet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate, Inlays, Onlays, Funktionsanalyse) wird zu 50% des Rechnungsbetrages erstattet. - Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet, wenn die GKV nichts leistet. Keine Erstattung, wenn die GKV leistet. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe (Fluoridierung) wird zu 50% erstattet. - Professionelle Zahnreinigung wird ab dem vollendeten 18.Lebensjahr zu 50% erstattet. Keine Erstattung bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung.
Gebührenordnung Zahn
Auch über die Höchstsätze der GOZ hinaus.
Summenbegrenzung (Zahn)
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 310,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 620,-EUR im 2.Versicherungsjahr. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
Außereuropäisch bis zu 3 Monate Versicherungsschutz. Bei Transportunfähigkeit auch länger.
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
Keine Option auf höherwertigen Schutz.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate und für Zahnbehandlung 3 Monate. Sie entfallen - wenn innerhalb von 2 Wochen nach Antragstellung (Neuantrag) ein Attest auf Kosten des Antragstellers vorgelegt wird.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
GKV-Versicherte und Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge.
Maximales Eintrittsalter
Kein max. Eintrittsalter.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
Die Mindestvertragsdauer beträgt 24 Monate.
Maximale Vertragslaufzeit
Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
Der Tarif bildet Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind für Erwachsene nicht möglich.

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