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Wird bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen. |
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie |
- Kunststofffüllungen werden zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. - Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung wird zu 100% erstattet, wenn die GKV nichts leistet. - Knochenaufbau wird bei Parodontosebehandlung zu 100% und bei Implantaten zusammen mit der GKV-Leistung zu 80% erstattet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Erfolgt nur die Regelversorgung, werden 100% erstattet. - Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet, wenn die GKV nichts leistet. Keine Erstattung, wenn die GKV leistet. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird ab dem vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet. - Keine Erstattung bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. |
Gebührenordnung Zahn |
Auch über die Höchstsätze der GOZ hinaus. |
Summenbegrenzung (Zahn) |
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.000,-EUR im 2.Versicherungsjahr. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht. |
Leistungen im Ausland (zusätzlich) |
Keine speziellen Auslandsleistungen. |
Beitragsvorsorge |
Keine Beitragsreduzierung im Alter. |
Weltgeltung (Krankheitskosten) |
Außereuropäisch bis zu 3 Monate Versicherungsschutz. Bei Transportunfähigkeit auch länger. |
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife |
Keine Option auf höherwertigen Schutz. |
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung |
Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate und für Zahnbehandlung 3 Monate. Sie entfallen - wenn innerhalb von 2 Wochen nach Antragstellung (Neuantrag) ein Attest auf Kosten des Antragstellers vorgelegt wird. |
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert) |
Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt. |
Pauschalleistung (tariflich garantiert) |
Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen. |
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft) |
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
Versicherbarer Personenkreis |
GKV-Versicherte und Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge. |
Maximales Eintrittsalter |
Kein max. Eintrittsalter. |
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs |
Wechselrecht in höherwertige Tarife |
Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht. |
Mindestvertragsdauer |
Die Mindestvertragsdauer beträgt 24 Monate. |
Maximale Vertragslaufzeit |
Keine max. Vertragslaufzeit. |
Kündigungstermin |
Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres. |
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens |
Der Tarif bildet Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind für Erwachsene nicht möglich. |
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