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Jetzt kostenfreies Angebot sichern und sparenHeil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn) |
Wird bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen. |
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie |
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis zu Zahn 6), Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 90% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Erfolgt nur die Regelversorgung, werden 100% erstattet. - Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 90% erstattet, wenn die GKV nichts leistet. Wenn die GKV leistet, beträgt die Erstattung 90%, max. 1.500,-EUR für die gesamte Versicherungsdauer. Ab dem vollendeten 18.Lebensjahr beträgt die Erstattung 90% bei Unfall. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird ab dem vollendeten 18.Lebensjahr zu 100%, max. 80,-EUR pro Behandlung, max. zweimal pro Kalenderjahr erstattet. - Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zu 100%, max. 250,-EUR pro Kalenderjahr erstattet. - Keine Erstattung bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. |
Gebührenordnung Zahn |
Auch über die Höchstsätze der GOZ hinaus. |
Summenbegrenzung (Zahn) |
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Bei Parodontose in den letzten 3 Jahren oder laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen max. - 500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 1.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 1.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 2.500,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht. |
Leistungen im Ausland (zusätzlich) |
Keine speziellen Auslandsleistungen. |
Beitragsvorsorge |
Keine Beitragsreduzierung im Alter. |
Weltgeltung (Krankheitskosten) |
Außereuropäisch bis zu 3 Monate Versicherungsschutz. Bei Transportunfähigkeit auch länger. |
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife |
Keine Option auf höherwertigen Schutz. |
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung |
Die besonderen Wartezeiten entfallen. |
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert) |
Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt. |
Pauschalleistung (tariflich garantiert) |
Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen. |
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft) |
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
Versicherbarer Personenkreis |
GKV-Versicherte und Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge. |
Maximales Eintrittsalter |
Kein max. Eintrittsalter. |
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs |
Wechselrecht in höherwertige Tarife |
Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht. |
Mindestvertragsdauer |
Die Mindestvertragsdauer beträgt 24 Monate. |
Maximale Vertragslaufzeit |
Keine max. Vertragslaufzeit. |
Kündigungstermin |
Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres. |
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens |
Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 16., 21., 34., 41., 46., 51., 56. oder 61.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. |
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