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ALTE OLDENBURGER: ZE 80, ZB 90

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
ZB 90, ZE 80: Nicht erforderlich.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
ZB 90+ZE 80: - Für Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) werden 90% der Restkosten nachGKV-Leistung erstattet. Ohne GKV-Leistung werden 90% erstattet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Erfolgt nur die Regelversorgung, werden 100% erstattet. Ohne GKV-Leistung werden fiktiv 40% als Leistung angerechnet. - Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr einmalig zu 90%, max. 2.500,-EUR erstattet, wenn die GKV nichts leistet. Wenn die GKV leistet, werden 90% der Restkosten bis zu 1.000,-EUR erstattet. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 100,-EUR pro Kalenderjahr erstattet. - Keine Erstattung für Zahnbehandlung bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. Bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung werden bei Zahnersatz 40% fiktiv als GKV-Leistung angerechnet.
Gebührenordnung Zahn
ZB 90, ZE 80: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Summenbegrenzung (Zahn)
ZE 80: Erstattung für Zahnersatz max. - 800,-EUR im 1.Kalenderjahr - 1.200.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 1.600,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 3.200,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Keine Begrenzung bei Unfall. ZB 90: Keine Summenbegrenzung.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
ZB 90, ZE 80: Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
ZB 90, ZE 80: Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
ZB 90, ZE 80: Bei vorübergehendem Aufenthalt außerhalb Europas bis zu 3 Monate Versicherungsschutz. Bei längeren Aufenthalten kann der Versicherungsschutz durch besondere Vereinbarungen gewährt werden.
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
ZB 90, ZE 80: Keine Option auf höherwertigen Schutz.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
ZB 90, ZE 80: Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate. Sie entfallen - bei Unfällen für Zahnersatz und Kieferorthopädie - wenn innerhalb von 2 Wochen seit Aufforderung durch den Versicherer ein Attest auf Kosten des Antragstellers vorgelegt wird (mit Ausnahme für Zahnersatz und Kieferorthopädie).
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
ZB 90, ZE 80: Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
ZB 90, ZE 80: Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
ZB 90, ZE 80: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
ZB 90, ZE 80: GKV-Versicherte.
Maximales Eintrittsalter
ZB 90, ZE 80: Kein max. Eintrittsalter.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
ZB 90, ZE 80: Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
ZB 90, ZE 80: Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Maximale Vertragslaufzeit
ZB 90, ZE 80: Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
ZB 90, ZE 80: Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Versicherungsjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
ZB 90, ZE 80: Der Tarif bildet Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind für Erwachsene nicht möglich.

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